Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Beratung

Wir beraten Sie in Bezug auf alle miet-und wohnungseigentumsrechtlichen Fragestellungen. Wir klären zunächst anhand eines Ihrerseits abgeschlossenen Mietvertrages oder Grundstückskaufvertrages Ihre Stellung im Zusammenhang mit den Ihrerseits bestehenden Fragen zu Ihrem Mietvertragsverhältnis oder Ihrer Stellung als Wohnungseigentümer. Im Anschluss erörtern wir mit Ihnen die bei Ihnen bestehenden tatsächlichen und rechtlichen Fragen. Wir zeigen Ihnen Ihre Handlungsalternativen auf. Hierbei werden Sie vollumfänglich über die Chancen und Risiken sowohl hinsichtlich der Rechtsfolgen als auch der hierfür entstehenden Kosten informiert. Im Anschluss können Sie selbst entscheiden, welche der Handlungsalternativen Sie gemeinsam mit uns weiter vorantreiben wollen.

Mietrecht

Sie sind Vermieter und möchten problematische Mietverhältnisse beenden. Wir zeigen Ihnen auf Basis des zwischen Ihnen und dem Gegner abgeschlossenen Mietvertrages auf, welche Möglichkeiten zur Beendigung des Mietverhältnisses bestehen. Hierbei unterscheiden wir für Sie zwischen Mietverhältnissen über Wohnraum, Geschäftsräume oder andere Sachen. Je nach Art des Mietverhältnisses hat der Gesetzgeber sehr umfangreiche und komplexe Regelungen getroffen, anhand derer wir für Sie das bestmögliche Ergebnis gestalten. Egal ob Ihr Mieter mit Mietzahlungen im Rückstand ist oder Sie Ihr Objekt leerstehend bestmöglich zu Ihren Gunsten verwerten wollen; wir stehen Ihnen hierbei mit unserem kompetenten Rat stets zur Seite.

Sollten Sie selbst Mieter von Wohnraum sein, werden Sie durch den Gesetzgeber besser geschützt als dies vielfach vermutet wird. Diese Schutzvorschriften zu Ihren Gunsten - außergerichtlich und gerichtlich - durchzusetzen, ist ebenso unsere Aufgabe. Beseitigt der Vermieter in den von Ihnen bewohnten Mieträumen bestehende Mängel nicht, so geben wir Ihnen diejenige Mietminderungsquote an die Hand, mit der Sie Ihren Vermieter zeitnah zu den Mängelbeseitigungsmaßnahmen zwingen können.

Wohnungseigentumsrecht

Immer mehr Immobilien werden in Wohnungseigentumseinheiten und nach dem Wohnungseigentumsgesetz unterteilt. So bildet sich innerhalb der Immobilie eine Miteigentümergemeinschaft, die die Belange der gesamten Immobilie - oft begleitet durch eine professionelle Hausverwaltungsgesellschaft - diskutieren und die notwendigen Schritte beschließen muss. Hierbei kommt es nicht selten zu Entscheidungen, die unzumutbare Einschnitte in das Recht des einzelnen Wohnungseigentümers darstellen können. Wir helfen Ihnen im Wege der Beschlussanfechtung, Ihre einzelnen Rechte im Rahmen der gesamten Gemeinschaft durchzusetzen.

Neben den Interessen des Einzelnen stehen wir genauso an der Seite der Wohnungseigentümergemeinschaft und den dahinter stehenden Hausverwaltungsgesellschaften, wenn einzelne Wohnungseigentümer den Gemeinschaftsgedanken vergessen und z. B. HausgeId- und Rücklagenzahlungen verweigern und somit die ganze Gemeinschaft schädigen. Hiermit betreiben wir für Sie die Einziehung der der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehenden Hausgeld- und Rücklagenzahlungen. Weigert sich ein Wohnungseigentümer beharrlich, seinen Verpflichtungen nachzukommen, so setzen wir für Sie auch zwangsweise die Enteignung des Wohnungseigentümers durch, um den Hausfrieden im Sinne der Gemeinschaft wieder herzustellen.

Share by: