Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Arbeitsrechtliche Beratung

Kommt es zum Streit zwischen den Parteien eines Arbeitsverhältnisses, dann benötigen Sie dringend einen kompetenten Anwalt im Arbeitsrecht an Ihrer Seite. Bei Kündigung, Abmahnung oder sonstigen betrieblichen Veränderungen bedarf es allein wegen häufig kurz laufender Fristen einer zügigen und präzisen Analyse der konkreten Situation. Hier stehen wir Ihnen mit unserer umfassenden Beratung gerne zur Seite. Wir zeigen Ihnen Ihre verschiedenen Handlungsalternativen auf und begleiten Sie auch nach der Beratung auf dem Weg zur Problemlösung.

Individualarbeitsrecht (insbesondere Kündigungsschutzverfahren)

Sie haben eine Kündigung erhalten und halten diese für ungerechtfertigt? Dann sollten Sie jetzt keine Zeit verlieren. Nach Erhalt der Kündigungserklärung in Schriftform bleiben Ihnen nur drei Wochen Zeit, um sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu wehren. Bei uns erhalten Sie äußerst kurzfristig einen Termin, in welchem wir Ihre Situation besprechen und alles Notwendige veranlassen, um Ihre Rechte zu wahren.

Ihnen wurde Ihr Lohn nicht gezahlt oder sonstige vertragliche Ansprüche wurden nicht eingehalten? Wir helfen Ihnen. Sowohl außergerichtlich als auch im prozessual deutlich beschleunigten Verfahren vor den Arbeitsgerichten streben wir eine für Sie optimale und vor allem kurzfristige Lösung Ihres Problems an.

Auch auf Arbeitgeberseite achten wir darauf, dass die Trennung von einem Mitarbeiter in rechtlich geordneten Bahnen verläuft. Wir formulieren für Sie rechtswirksame und rechtssichere Kündigungen, arbeiten Aufhebungsverträge aus oder zeigen Ihnen alternative Handlungsmöglichkeiten, mit denen Sie Ihr Unternehmen in Personalfragen neu aufstellen können.

Kollektivarbeitsrecht

Ihr Unternehmen ist von einer Restrukturierung betroffen bzw. diese steht in nächster zeit an? Aus arbeitsrechtlicher Sicht sind hier insbesondere die Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes, der Wahlordnung, des Sprecherausschussgesetzes und auf der Ebene der Tarifvertragsparteien das Tarifvertragsgesetz zu beachten. Wir begleiten Sie bei der notwendigen Beteiligung z. B. im Rahmen der Erstellung eines Sozialplans für den Stellenum- und/oder -abbau. Bitte kommen Sie mit Ihren Fragen gerne auf uns zu.
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